Rechtsprechung
OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Vergütungsvereinabrung, Wirksamkeit
- openjur.de
Rechtsanwaltsvergütungsvereinbarung: Hinweis auf beschränkte Gebührenerstattung durch den Gegner
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung bei Vorliegen des vereinbarten Betrags einer 3,2-fach höheren Gebühr als die gesetzliche Gebühr
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann sind Vergütungsvereinbarungen sittenwidrig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Sittenwidrigkeit bei Vereinbarung des 3,2- fachen der gesetzlichen Gebühren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vereinbarte anwaltliche Gebühren in Höhe vom 3,2-fachen der gesetzlichen Gebühren sind nicht sittenwidrig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann sind Vergütungsvereinbarungen sittenwidrig? (IBR 2012, 618)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 01.09.2010 - 35 O 1293/09
- OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1469
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99
Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt
Auszug aus OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10
Die von der Rechtsprechung entwickelte Grenze für das auffällige Mißverhältnis, die auf anderen Gebieten bei der Überschreitung von knapp 100 % der "normalen" Vergütung angenommen wird, gilt für Vergütungsvereinbarungen nach dem RVG im unteren und mittleren Streitwertbereich nicht (BGH NJW 2003, 2386, NJW 2000, 2669, Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., 2010, § 3 a RVG Rdnr. 43).Ein auffälliges Mißverhältnis wird erst angenommen, wenn - insbesondere bei hohen Streitwerten - das vereinbarte Honorar mehr als das 5-fache des gesetzlichen Honorars ausmacht (BGH NJW 2000, 2669, 2671).
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02
Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen …
Auszug aus OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10
Die von der Rechtsprechung entwickelte Grenze für das auffällige Mißverhältnis, die auf anderen Gebieten bei der Überschreitung von knapp 100 % der "normalen" Vergütung angenommen wird, gilt für Vergütungsvereinbarungen nach dem RVG im unteren und mittleren Streitwertbereich nicht (BGH NJW 2003, 2386, NJW 2000, 2669, Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., 2010, § 3 a RVG Rdnr. 43).
- OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21
Sittenwidrigkeit einer vereinbarten Anwaltsvergütung
Ein auffälliges Missverhältnis besteht allerdings nicht bereits aufgrund dieser 3, 6-fachen Überschreitung, da dies - gerade bei Vergütungsvereinbarungen im unteren und mittleren Streitwertbereich - erst angenommen wird, wenn das vertraglich vereinbarte Honorar mehr als das 5-fache der gesetzlichen Vergütung beträgt (BGH AnwBl. 2017, 208; BGH NJW 2005, 2142; OLG München NJW-RR 2012, 1469;… Toussaint/Toussaint, § 3 a RVG, Rn. 41 - Stichwort "gesetzliche Vergütung"). - OLG Koblenz, 14.03.2014 - 2 Ws 104/14
Gebühr des Pflichtverteidigers: Erstreckung der Beiordnung auf das …
b) Nach der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Abwehr von Adhäsionsanträgen jedoch nicht von der Bestellung zum Pflichtverteidiger umfasst (vgl. OLG Hamm NJW 2013, 325; OLG Karlsruhe StraFo 2013, 84; OLG Düsseldorf NJW-Spezial 2012, 508; OLG Hamburg, Beschluss 1 Ws 6/13 vom 15. April 2013, zitiert nach juris, wie schon VRS 119, 225 unter ausdrücklicher Aufgabe der früher vertretenen Gegenansicht in NStZ-RR 2006, 347; KG JurBüro 2011, 254; OLG Oldenburg StraFo 2010, 306; OLG Stuttgart Justiz 2009, 201; OLG Celle NStZ-RR 2008, 190; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 643; jeweils m. w. N.).